BLOG BDF M-V

Wald ist Zukunft

APO

neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Mit der der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Forst vom 8. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 791), hat die für Forsten zuständige oberste Landesbehörde aufgrund des § 26 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes die forstliche Ausbildung und Prüfung für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 des Agrar- und umweltbezogenen Dienstes im Land Mecklenburg-Vorpommern (forstlicher Vorbereitungsdienst) durch Rechtsverordnung geregelt.lesen

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Webseiten- Betreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen. Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in das Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.